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   BGH, 26.04.1990 - III ZR 9/90   

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https://dejure.org/1990,3431
BGH, 26.04.1990 - III ZR 9/90 (https://dejure.org/1990,3431)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1990 - III ZR 9/90 (https://dejure.org/1990,3431)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1990 - III ZR 9/90 (https://dejure.org/1990,3431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Amtspflichtverletzung in der Verweigerung des Einvernehmens zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung - Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Aussicht der Revision auf Erfolg - Öffentlicher Belang der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung von verwaltungsrechtlichen Vorfragen für den Amtshaftungsprozeß - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Aufstellung eines Bebauungsplanes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.1968 - III ZR 32/68

    Ankündigungscharakter eines Flächennutzungsplans - Bestehen eines

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - III ZR 9/90
    Dazu gehört auch die Pflicht, die Planungshoheit nicht zur Verwirklichung zweckfremder Gesichtspunkte zu mißbrauchen (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 1968 - III ZR 32/68 - DVBl 1969, 209).

    Unter dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs kann der Kläger aus der Weigerung der Beklagten, einen Bebauungsplan zu erlassen, keinen Entschädigungsanspruch herleiten, denn das bloße Unterlassen der Aufstellung eines Bauleitplans kann grundsätzlich einen Eingriff in das Grundeigentum nicht darstellen (Senatsurteil vom 6. Juni 1968 - III ZR 32/68 - DVBl 1969, 209).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - III ZR 9/90
    Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16

    Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden

    Es entspricht daher ständiger obergerichtlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass den Träger der für das Vorhaben der Klägerin zuständigen Baugenehmigungsbehörde - hier die Beklagte, §§ 57 Abs. 1 Nr. 1, 68 Abs. 1, 75 SächsBO - die Amtspflicht trifft, ein Baugesuch gewissenhaft, förderlich und sachdienlich zu behandeln und ohne vermeidbare Verzögerung innerhalb angemessener Frist zu bescheiden sowie jedwede Schädigung des Bauwerbers zu unterlassen (BGH, Urt. v. 23.01.1992, Az.: III ZR 191/90, NJW 1993, 1791; Urt. v. 24.01.1972, Az.: III ZR 9/90, WM 1972, 743).
  • VGH Bayern, 20.09.2011 - 1 N 10.1818

    Nichteinbeziehung von Grundstücken in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans

    Ein zivilgerichtlicher Schadensersatzprozess der Antragsteller gegen die Antragsgegnerin wegen der fehlenden Bebaubarkeit ihrer Grundstücke sei durch drei Instanzen erfolglos geblieben (zuletzt: BGH vom 26.4.1990 Az. III ZR 9/90).
  • OLG Dresden, 06.04.2001 - 6 U 780/00

    Ersatz des aus der Verzögerung und Ablehnung einer beantragten Baugenehmigung

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